Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/4#abs-1 (1) Gebäude dürfen nur errichtet werden, wenn gesichert ist, dass ab Beginn ihrer Nutzung das Grundstück in für die Zufahrt und den Einsatz von Feuerlösch- und Rettungsgeräten angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder wenn das Grundstück eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche hat und die erforderlichen Anlagen zur Versorgung mit Löschwasser vorhanden und benutzbar sind. Wohnwege, an denen nur Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 zulässig sind, brauchen nur befahrbar zu sein, wenn sie länger als 50 m sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/4#abs-2 (2) Ein Gebäude auf mehreren Grundstücken ist nur zulässig, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass dadurch keine Verhältnisse eintreten können, die Vorschriften dieses Gesetzes oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. Dies gilt bei bestehenden Gebäuden nicht für eine Außenwand- und Dachdämmung. Satz 2 gilt entsprechend für die mit der Wärmedämmung zusammenhängenden notwendigen Änderungen von Bauteilen. Eine nach Satz 2 zulässige Überbauung ändert die Abstandsflächen des Gebäudes nicht.
Wird zitiert von 53 Entscheidungen zu § 4 BauO NRW 2018 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 15.03.2024 – 10 A 688/22Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 03.08.2023 – 28 K 2022/22
- VG Gelsenkirchen, 28.01.2025 – 6 K 5009/23
- VG Köln, 25.02.2025 – 2 K 6065/22
- OVG NRW, 05.09.2025 – 10 A 105/25Zitiert von 2
- OVG NRW, 01.09.2026 – 10 A 820/25Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung bei Klage gegen Baugenehmigung für einen Dachgeschossausbau Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 10.09.2026 – 2 D 218/23.NENormenkontrolle gegen die Änderung eines Bebauungsplans; Auswirkung von Mängeln des Ursprungsplans auf den Änderungsplan Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 24.08.2026 – 7 A 855/25Voraussetzungen für die Löschung und den Verzicht auf eine Baulast Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gelsenkirchen, 14.07.2026 – 6 K 4455/24Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Mietlager im unbeplanten Innenbereich Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 BauO NRW 2018 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.